Masterplan von Hamburg für gute Integration: Download hier

 

Was wir wollen?

Die Initiatoren Klaus Schomacker, Jasmin Peter und Harald Lübkert fordern folgendes:

 

Vorbemerkung

Im Rahmen der Unterbringung von Flüchtlingen in Hamburg soll nachhaltige Integration an erster Stelle stehen. Die Voraussetzungen dafür sind bereits bei der Planung, Errichtung und Belegung von Erstaufnahme-, Folgeunterbringungseinrichtungen und Wohnbauvorhaben zu schaffen. Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Flüchtlingsunterkünfte unter Berück­sichtigung der örtlichen Gegebenheiten, insbes. der Sozialstruktur und des Natur- und Land­schaftsschutzes.

 

Vorlage

 

Ich fordere die  Bürgerschaft und den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg auf, alle erforderlichen Schritte zu ergreifen, damit:

1.    in Folgeunterbringungseinrichtungen und Wohnbauvorhaben, die nach dem 26.02.2016 in Betrieb genommen oder erweitert werden, zu keiner Zeit mehr als 300 Flüchtlinge untergebracht werden.

2.    in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten darauf hin gewirkt wird, dass die Verweildauer in den Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen zwei Monate nicht überschreitet.

3.    zwischen allen Standorten mit mehr als 100 Flüchtlingen ein Mindestabstand von 1.000 Meter (Luft­­linie) liegt. Mit Zustimmung der jeweiligen Bezirks­versammlung kann der Mindestabstand im begründeten Einzelfall auf bis zu 500 Meter reduziert werden.

4.    eine Vereinbarung für einen neuen Verteilungsschlüssel für die Aufnahme von Asyl­begehrenden mit den anderen Bundesländern angestrebt wird, die die Situation der Stadtstaaten besonders berücksichtigt. Senat und Bürgerschaft sollen sich zudem ver­stärkt darum bemühen, mit anderen Bundesländern Kooperationsvereinbarungen für die Unterbringung von Flüchtlingen abzuschließen.

Wenn und soweit Standorte den vorstehenden zwingenden Kriterien 1. und/oder 3. nicht ent­sprechen, sind sie bis spätestens 31.12.2019 zu verkleinern, zu verlegen und/oder in eine zulässige Nutzung zu überführen. Wenn und soweit Senat und/oder Bürgerschaft die Ver­ant­wortlichkeit und/oder Trägerschaft für Standorte auf Dritte übertragen haben, sind un­ver­züg­lich alle notwendigen Schritte zu ergreifen, um die fristgerechte Umsetzung auch bei solchen Standorten sicherzustellen.

Flüchtlinge im Sinne dieser Forderungen sind Asylbegehrende, anerkannte Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge nach Genfer Konvention, subsidiär Schutzberechtigte, Ausländer, für die ein Abschiebungsverbot gilt, und geduldete Ausländer.

Wohnbauvorhaben im Sinne dieser Forderungen sind alle Vorhaben, die ganz oder über­wiegend dem Wohnen von Flüchtlingen dienen oder zunächst für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Flüchtlingen errichtet werden und dann später dem Wohnen dienen sollen (z.B. Programm Flüchtlingsunterkünfte mit der Perspektive Wohnen).

Im Rahmen der Bauleitplanung gelten die vorstehenden Kriterien unter Wahrung des Abwägungsgebots und für den Regelfall.

Download
Text
2016_02_26_VI Text.pdf
Adobe Acrobat Dokument 73.4 KB

 

Begründung

 

Der Zustrom an Flüchtlingen ist eine der größten Herausforderungen der Nachkriegsgeschichte. Sie kann nur durch ein gemeinschaftliches Engagement von Staat und Bürgern bewältigt werden. Und natürlich kann und muss Hamburg dazu seinen Beitrag leisten. Das unterstützen wir ausdrücklich.

Aber gerade in einem Stadtstaat wie Hamburg ist die Unterbringung zehntausender Flüchtlinge ein großes Problem. Nachhaltige Integration muss dabei an erster Stelle stehen. Ansonsten begehen wir Fehler, unter denen die Flüchtlinge und wir lange zu leiden haben. Viele Hamburger wollen einen Beitrag leisten. Sie erwarten aber im Gegenzug eine faire Anhörung und Einbindung in die Planungen durch die Stadt. Dabei sind die örtlichen Gegebenheiten ebenso zu berücksichtigen wie der Natur- und Landschaftsschutz.

Ziel ist eine gerechtere Verteilung der Flüchtlinge. Denn nur eine wirklich flächendeckende Verteilung in kleinen, dezentralen Einrichtungen erlaubt die Eingliederung der Menschen in die Lebens- und Arbeitswelt und ermöglicht so gesellschaftliche Teilhabe. Eine von vielen Studien, die das belegen, ist „Die Aufnahme von Flüchtlingen in den Bundesländern und Kommunen, Behördliche Praxis und zivilgesellschaftliches Engagement“ (2015). Es heißt:

Die längerfristige Unterbringung von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften – vor allem solchen mit einem ausgeprägten kasernenartigen Charakter – wirkt sich negativ auf die körperliche und seelische Situation der Betroffenen aus. Einer möglichst raschen dezentralen Unterbringung in kleinen, abgeschlossenen Wohneinheiten ist des­halb der Vorzug zu geben.[1]

Wissenschaftliche Studien sagen, dass eine erfolgreiche Integration dann zu erwarten ist, wenn höchstens 300 Menschen in einer Einrichtung wohnen. Manche Studien sprechen sogar von deutlich geringeren Zahlen.

Der von uns geforderte Mindestabstand soll sicherstellen, dass die Flüchtlinge verschiedene soziale Einrichtungen nutzen. Ziel ist, dass diese Menschen auch innerhalb der Einrichtungen besser integriert werden können. Ein größtmöglicher Abstand zwischen den Standorten soll dem Ziel einer gerechten Verteilung dienen. Im Einzelfall soll der Bezirksversammlung ermöglicht werden, geringere Abstände zuzulassen, insbesondere in Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte. Für Unterkünfte mit weniger als 100 Flüchtlingen gilt der vorgesehene Mindestabstand nicht. Hier ist z.B. der Ausbau von Dachgeschossen, die Nutzung privater Wohnungsangebote, der Tausch von Wohnungen gemeint. Selbstverständlich sind Umgehungen, z.B. eine Aneinanderreihung von mehreren Unterkünften für jeweils weniger als 100 Flüchtlinge, unzulässig.

In Erstaufnahmeeinrichtungen erhalten Flüchtlinge erstmalig Zugang zu Ärzten, Behörden und Dolmetschern sowie ein Dach über dem Kopf. Damit dies vom Staat sinnvoll organisiert und geleistet werden kann, brauchen diese eine bestimmte Größe. Die Verweildauer der Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen sollte allerdings so kurz wie möglich ausfallen, da die entscheidenden Integrationsmaßnahmen erst in den Folgeunterkünften stattfinden. Um Frustration unter den Flüchtlingen zu vermeiden, sollen zügig neue Perspektiven aufgezeigt werden.

Die Unterbringung der Flüchtlinge in dezentralen, kleineren Einheiten wird zunächst Mehrkosten nach sich ziehen, z.B. im Verwaltungsbereich. Die Baukosten unterscheiden sich aber nur wenig (5%)[2]. Eine deutliche Kosteneinsparung wird schließlich erwartet, weil die Flüchtlinge in kleineren Unterkünften erfolgreicher integriert werden. Die Kosten einer misslungenen Integration belaufen sich laut einer Studie der Bertelsmann-Stiftung[3] auf 3.044 Euro pro Jahr pro Mensch. Jede Unterbringungsform, die schlechte Bedingungen für eine Integration bedeutet, würde den Hamburger Haushalt über Jahre und Jahrzehnte also dramatisch belasten. Hinzu kämen Haushaltsbelastungen durch die Entwicklung sozialer Brennpunkte.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Die Unterbringung der Flüchtlinge in dezentralen, kleineren Einheiten wird den Haushalt kurzfristig mehr belasten. Langfristig ist mit erheblichen Einsparungen zu rechnen.



[2] Statistisches Bundesamt, Baugenehmigungen / Baufertigstellungen, Baukosten, Lange Reihen z. t. ab 1962, 2014, Wiesbaden 2015

[3] Gesellschaftliche Kosten unzureichender Integration von Zuwanderinnen und Zuwanderern in Deutschland, Tobias Fritschi (BASS), Ben Jann (ETH Zürich), BASS 2007

Download
Begründung
hamburg-fuer-gute-integration-begruendun
Adobe Acrobat Dokument 543.1 KB