Fortschrittsbericht des Senats vom 10.1.2017 - untauglicher erster Versuch

In Ziff. 6 des Konsenses der Stadt mit den Initiatoren der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ (HGI) und den Bürgerinitiativen in den Stadtteilen vom 13.7.2016 wird der Senat aufgefordert: „Jährlich ist im Hinblick auf die Punkte dieses Ersuchens einen Fortschrittsbericht der Bürgerschaft vorzulegen, der aufzeigt, was erreicht beziehungsweise was noch zu tun ist.“

 

Der vorgelegte Bericht des Senats erfüllt keine der oben genannten Anforderung. Es wird weder eine Ausgangslage definiert, noch werden die vordringlichsten Aufgaben und Schritte zu deren Bewältigung aufgezeigt.

 

 

 

 

I. Mehr Verwirrung als Klarheit und Transparenz:

  • Der Bericht enthält bestenfalls die Beschreibung von Sachständen. Ziele werden nicht genannt und einzelne Maßnahmen bleiben unbewertbar.
  • Mit dem Berichtszeitraum vom Vertragsschluss am 13.7.2016 bis Ende September 2016 ist auch kein wesentlicher Fortschritt zu erwarten gewesen.
  • Dass dieser Bericht (Sachstand September 2016) erst im Januar 2017 veröffentlicht wird nach knapp 4 Monaten interner Bearbeitung ist kaum verständlich und akzeptabel!
  • Die dennoch vorliegenden 23 Seiten enthalten daher auch im Wesentlichen allgemeine politische Aussagen und haben wenig konkreten Bezug zum Petitum und den Bürgerverträgen.
  • Die Kombination mit zwei weiteren Senatsdrucksachen erschwert zusätzlich die Verständlichkeit des Berichtes.
  • Was noch zu tun ist, bleibt in diesem Bericht vollständig unklar.

 

 

II. Der vorliegende Bericht fordert uns als Vertragspartner heraus, klare Forderungen zu benennen, die als Mindeststandards zukünftiger Fortschrittsberichte eingehalten werden müssen:

  1. Ein Jahresbericht muss den Berichtszeitraum umfassen und in angemessener Zeit veröffentlicht werden.

  2. Der im Bürgervertrag vereinbarte Fortschrittsbericht muss im Kern Aussagen zur Umsetzung der Bestimmungen des Vertrages enthalten und nicht mit anderen Thematiken vermischt werden.

  3. Der Bericht muss in sich verständlich sein. Es ist der Öffentlichkeit bzw. den Bürgern der Stadt nicht zuzumuten, erst über weitere Recherchen (Verweise auf andre Drucksachen) ein Verständnis des Berichtes herstellen zu können.

  4. Der Fortschritt ist als Prozess darzustellen. Ausgangslage und Ziel müssen transparent sein. Die in dem Berichtszeitraum erfolgten Maßnahmen sind in diesem Zusammenhang darzustellen. Daran müssen die Fortschritte gespiegelt werden.

  5. Der Fortschrittsbericht für 2016 ist neu zu erstellen. Sinnvoller Termin wäre der Juli 2017.

III. Kernfragen der Verträge werden in dem Bericht erst gar nicht thematisiert:

  1. Eine klare politische Richtungsentscheidung zum Aufbau einer Zentralen Koordinierungsstelle Integration (ZKI) hat der Bürgermeister bisher nicht getroffen.

  2. Der vereinbarte „Masterplan-Integration“ ist nicht erkennbar.

  3. Ein Perspektivwechsel der Stadt in Richtung „Integration“ hat bisher in der Unterbringung (Ziel < 300) nicht stattgefunden.

Die Integration der Flüchtlinge wird weiterhin eine Kernaufgabe der Senatspolitik sein und noch viele Jahre andauern. Im eigenen Interesse sollten der Senat und die ihn tragenden Parteien die Umsetzung dieser Aufgabe den Bürgern der Stadt so klar und deutlich wie möglich vermitteln. Nur auf diesem Wege ist Akzeptanz und Unterstützung der Bürger für die kommenden Herausforderungen zu erlangen.