- Vermischung der Aufgaben von „fördern & wohnen“ und SAGA GWG in Poppenbüttel
- Gesetzesänderung für einen Einzelfall? Gesetze sollen Allgemeingültigkeit haben
- IFI fordert:
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- „f&w“ soll grundsätzlich nur ein Betreiber von örU bleiben
- Wohnungen sollen wie üblich direkt über SAGA GWG, andere Investoren oder Eigentümer vermietet werden
- Ziel: Wohnungsvergabe muss sinnvolle, soziale Durchmischung sicherstellen
Hamburg, 1. November 2016. Das städtische Unternehmen „fördern und wohnen“ (f&w) ist nach bisheriger Gesetzeslage lediglich befugt öffentlich-rechtliche Unterkünfte zu betreiben. Rot-Grün will es f&w nun auch ermöglichen, als Betreiber und Investor/Vermieter aufzutreten. f&w soll Sozialwohnungen an Inhaber von Wohnberechtigungs- und Dringlichkeitsscheinen vermieten dürfen. Dazu wird Rot-Grün bereits zur nächsten Bürgerschaftssitzung am 9./10 November 2016 einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Gesetzes einbringen.
Der Dachverband „Initiativen für erfolgreiche Integration Hamburg“ (IFI) beurteilt dieses Vorhaben kritisch:
Es wird für nur eine einzige Konstellation (Poppenbüttel) ein Gesetz geändert, anstatt diesen Sonderfall individuell (z.B. im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages) zu regeln. Gesetze sollen allgemeingültig sein. Daher stellt sich die Frage: Was ist der Hintergedanke dieser Gesetzesinitiative?
Hintergrund ist, dass f&w in Poppenbüttel nicht nur Generalmieter, sondern auch Investor ist. Rot-Grün erklärt nun, diese Gesetzesänderung zu benötigen, um in Poppenbüttel – wie im Bürgervertrag vereinbart - nicht nur öffentlich-rechtliche Unterbringung, sondern auch Vermietung von Wohnraum realisieren zu können. Dieses wäre aber gar nicht notwendig gewesen, wenn anstelle von f&w z.B. die SAGA GWG als Investor aufgetreten wäre.
Es droht nun die Gefahr, dass eine sinnvolle, soziale Durchmischung der Siedlungen im Zweifelsfall gar nicht stattfindet. Anerkannte Asylbewerber sind eine der größten Personengruppen mit Wohnberechtigungs- und Dringlichkeitsscheinen. Wenn nun in/direkt neben den öffentlich-rechtlichen Flüchtlingsunterkünften auch Sozialwohnungen entstehen, die weit überwiegend von (bereits anerkannten) Flüchtlingen bewohnt werden, dann wohnt in diesen Siedlungen hauptsächlich eine Gruppe von Menschen: Flüchtlinge.
Klaus Schomacker, Sprecher des Dachverbandes IFI dazu: „Die Begründung des Gesetzesentwurfes klingt zunächst gut. Rot-Grün erklärt gegenüber der Öffentlichkeit, dass der aktuell vorliegende Gesetzesentwurf einen Beitrag zur Umsetzung der Einigung mit der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“ liefert. Das heißt aber auch, dass gleichzeitig klargestellt werden muss, dass unter keinen Umständen Missbrauch betrieben wird. Sozial durchmischte Quartiere erhalten wir nur, wenn nicht auf der einen Seite Flüchtlinge in örU leben und auf der anderen Flüchtlinge in Wohnungen. Wir fordern, dass f&w dazu verpflichtet wird, die Zuteilung der Wohnungen in Poppenbüttel analog des Belegungsmanagements der SAGA GWG durchzuführen und so den Drittelmix sicherzustellen. Für alle anderen Bauvorhaben fordern wir eine strikte Trennung zwischen Aufgabenbereichen von f&w und Investoren/Vermietern.“
Hintergrund
Gut durchmischte Quartiere forderten die Bürgerinitiativen seit November 2015, als Rot-Grün noch davon überzeugt war, dass in jedem Bezirk eine Großunterkunft für mindestens 4.000 Flüchtlinge gebaut werden sollte. Erst die hamburgweite Auseinandersetzung mit der Frage: Wie kann die Integration der Flüchtlinge gelingen? - führte im Sommer 2016 zum Abschluss diverser Bürgerverträge und damit zu dem Bekenntnis von Rot-Grün.
Die geplanten Siedlungen müssen 1. deutlich kleiner ausfallen und 2. den Flüchtlingen ein Leben unter alteingesessenen Hamburger ermöglichen. Vereinbartes Ziel ist oft einen Drittelmix zu realisieren. Eine Ghettoisierung soll damit grundsätzlich vermieden werden.
Ansprechpartner für die Medien:
Klaus Schomacker
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