Trotz OVG-Beschluss:  Unterbringung in Großunterkünften ist integrationsfeindlich und politisch falsch

• Das Oberverwaltungsgericht Hamburg ist einer Beschwerde der Stadt gefolgt und ermöglicht damit die geplante Großunterkunft in Klein-Borstel

• Zur Begründung heißt es, die Baugenehmigung verletze nicht die Rechte der Anwohner

• Die Rechtmäßigkeit der Unterkunft ist weiterhin ungeklärt 

• Großunterkünfte sind und bleiben integrationsfeindlich und politisch falsch

 

 

Hamburg, 11. Mai 2016

 

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg ist einer Beschwerde der Stadt gefolgt und hat damit eine Flüchtlingsgroßunterkunft am Anzuchtgarten in Klein-Borstel ermöglicht. Die Einrichtung ist für mehr als 10 Jahre ausgelegt und soll 700 Geflüchteten Platz bieten. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, dass die Rechte der Anwohner nicht verletzt seien und sie deshalb keine Möglichkeit hätten, die Rechtmäßigkeit der Unterkunft infrage zu stellen.

Zur Entscheidung des Gerichts sagte Klaus Schomacker, Initiator der Volksinitiative „Hamburg für gute Integration!“: „Auch wenn wir uns eine andere Entscheidung gewünscht hätten: Den Beschluss des Gerichtes werden alle Beteiligten respektieren. Aber es ärgert uns, dass die Stadt weiterhin politisch an den integrationsfeindlichen Großunterkünften festhält, obwohl Experten davon abraten und sich auch eine Mehrheit der Hamburger dagegen ausgesprochen hat.“ 

 

Die Stadt hat keine Alternativen geprüft

 

„Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist kein ‚Freifahrtschein‘ für die Stadt. Das Gericht stellt fest, dass die Stadt zu keinem Zeitpunkt nachvollziehbare Unterlagen vorgelegt hat, aus denen hervorgeht, dass alle Alternativen geprüft wurden. An der Anwendbarkeit von § 246 Abs. 14 BauGB bestehen auch nach der Entscheidung immer noch im Zweifel. Umso dreister empfinden wir die Pressemitteilung der Stadt, dass jetzt zügig mit dem Ausbau der Großunterkunft begonnen werden kann! Offenbar setzt die Stadt ihre falsche Politik nun mit dem Prinzip durch: »Wo kein Kläger, da kein Richter.«“, so Schomacker.

 

Der Hamburger Senat hat beim Thema Flüchtlingsunterbringung offenbar bisher eine Doppelstrategie verfolgt: An einigen Standorten kommt er den Anwohner-Initiativen entgegen und stimmt Kompromissen zu. In anderen Stadtteilen geht er auf Konfrontationskurs und versucht seinen Kurs juristisch durchzuboxen. 

 

 

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2016_05_11_PM_OVG_Widerspruch stattgegeb
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